Diözesanverband Aachen e.V. im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften
Diözesanverband Aachen e.V. im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften

Prävention - Institutionelles Schutzkonzept

AKTUALISIERUNG DES INSTITUTIONELLEN SCHUTZKONZEPTS 2024

 

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

 

Beschlussfassung

Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept – Fassung von 2024 wurde in der Diözesanbruderratssitzung am 08.03.2025 beschlossen. Ab diesem Datum ist es gültig.

Das Bistum erwartet alle 5 Jahre eine Aktualisierung, bez. Anpassung des institutionellen Schutzkonzepts an die aktuellen Regelungen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie hilfsbedürftigen Personen gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Nach einem intensiven Prozess haben wir das institutionelle Schutzkonzept von 2019 im Jahr 2024 in der AG Prävention überarbeitet.

Die AG Prävention bestand aus folgenden Mitgliedern:

Carsten Peters, Oliver Berrisch und Arno Breuer vom BdSJ sowie Angelika Kopp, Karsten Engelmann und Kurt Bongard vom BHDS

Im Laufe der Jahre verändern sich Vorgaben und wir als Diözesanverbände müssen die gängigen Forderungen sowohl politischer, als auch kirchlicher Art einhalten.

Daher war es sowohl inhaltlich, als auch vom Zeitpunkt her notwendig unser gemeinsames Schutzkonzept zu optimieren.

 

Im Folgenden, gehen wir kurz auf die Veränderungen ein.

 

Wesentliche Anpassungen finden Sich vor allen Dingen in der Erweiterung der Definition des „Gewaltbegriffes“ wieder.

Hier mussten wir auf Grund neuer Gesetzesbestimmungen des Landeskinderschutzgesetztes NRW inhaltliche Veränderungen vornehmen.

Auch wenn unser ISK weiterhin den Kern der sexualisierten Gewalt trifft und behandelt, ist es unser Selbstverständnis, dass andere Formen von Gewalt nicht weniger Aufmerksamkeit bekommen, bzw. einer ebenso konsequenten Be- und Aufarbeitung unterliegen. Hier haben wir auf Seite 3 einen eigenen Passus eingeführt. Konkret geht es um körperliche Gewalt, strukturelle Gewalt, psychische Gewalt, materielle Gewalt und verbale Gewalt.

Auch das Beschwerdemanagement wurde inhaltlich erweitert.

Mit dem Neustart der Homepage des BdSJ Aachen gibt es bspw. die Möglichkeit in digitaler Form eine Beschwerde einzureichen. Man hat dort die Auswahlmöglichkeit, ob dies anonym geschehen soll oder man einen persönlichen Kontakt wünscht. Dies ist auf Seite 6 im Schutzkonzept zu finden. Insgesamt haben wir die Wege einer möglichen Beschwerde damit vergrößert.

Zu guter Letzt wurde am Ende die Übersicht und Auswahl möglicher unabhängiger Beratungsstellen sehr transparent mit Kontaktadressen und allen wichtigen Informationen dargestellt. Hier haben wir bewusst auf kirchliche und säkulare Beratungsstellen gesetzt, damit die Auswahl im Fall der Fälle vielfältiger ist und sich jede betroffene Person möglichst irgendwo wiederfinden kann.

Neben weiteren kleinen Veränderungen, sind dies die wichtigsten Anpassungen im neuen Schutzkonzept. Daher bitte ich euch nun final dem neuen Schutzkonzept unserer beiden Diözesanverbände zuzustimmen, um damit das Fundament unserer gemeinsamen Arbeit in diesem Bereich weiter zu stärken.

 

Was nun?

Ein anerkanntes Schutzkonzept, bleibt bis zum Ende der Ablauffrist ein anerkanntes Schutzkonzept. Als Bruderschaft oder Bezirksverband müsst ihr trotz der Überarbeitung des neuen Schutzkonzeptes auf Diözesanebene formell erst einmal nichts machen. Das gilt bis zu dem Zeitpunkt, wo ihr das Schutzkonzept nach 5 Jahren überarbeiten müsst.

Ein Beispiel: Wenn eine Bruderschaft sich Anfang 2022 unserem vorhandenen Schutzkonzept auf Diözesanebene angeschlossen hat, bleibt dies bis Anfang 2027 gültig.

D.h. erst Anfang 2027 müsst ihr das dann jetzt neue Schutzkonzept der Diözesanebene in der Form verabschieden, wie ihr es auch mit dem alten Schutzkonzept gemacht habt.

Bspw. in einer Vorstandssitzung, der Jahreshauptversammlung oder einem anderen Gremium. Die Bekanntmachung des neuen Schutzkonzeptes in euren Reihen, ist dann ebenfalls eure Pflicht. Ein offizielles Dokument was diese Überarbeitung nachweist, brauchen wir als Diözesanebene nicht mehr.

Wir appellieren und erinnern hier auch nochmal sehr klar an die Eigenverantwortung zu dieser Thematik.

Wichtig: Alle Bruderschaften, die noch gar kein Schutzkonzept haben, müssen natürlich ab sofort mit dem neuen Schutzkonzept arbeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Peters (BdSJ Aachen) / Angelika Kopp (BHDS Aachen)

Bildungsreferenten

 

März 2025

Aktualisiertes Institutionelles Schutzkonzept von 2024

 

 

Downloads für die Erstellung des institutionellen Schutzkonzepts

Info: Die Downloads bei denen etwas von den Bezirken/Bruderschaften angepasst werden muss, sind als PDF u. Word Datei angefügt.

2. Anerkennung_ISK_aktuelle_Fassung_2021[...]
Microsoft Word-Dokument [67.8 KB]
3. Hinweis_und_Ausfüllhilfe_Schutzkonzep[...]
Microsoft Word-Dokument [17.0 KB]
4. Argumentationsgrundlage_ISK_Risikoana[...]
Microsoft Word-Dokument [55.0 KB]
5. Risikoanalyse_erwachsene_Schutzbefoh[...]
Microsoft Word-Dokument [14.7 KB]
6. Risikoanalyse_aktive Kinder_und_Jugen[...]
Microsoft Word-Dokument [27.2 KB]
7. Verhaltenskodex_Mitglieder_aktuelle_F[...]
Microsoft Word-Dokument [1.6 MB]
8. Verhaltenskodex_für_GruppenleiterInne[...]
Microsoft Word-Dokument [996.7 KB]
9. Grundhaltung_Mitglieder_aktuelle_Fass[...]
Microsoft Word-Dokument [894.5 KB]
10. Erarbeitung_eigenes_Schutzkonzept_ak[...]
Microsoft Word-Dokument [80.8 KB]

 

Fragen und Antworten

 

Werden Seminare zu dem Thema angeboten?

Seminare und Fragestunden sind angedacht. In welchem Rahmen diese stattfinden werden, ist zur Zeit noch unklar. Wir hoffen, dass im Sommer Präsenzveranstaltungen möglich sind und wir auf diesem Weg Fragen beantworten können. Telefonischer und Mail- Kontakt sind naturlich immer möglich.

 

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