Diözesanwallfahrt nach Viersen am 11. Mai 2019
Nahezu 200 Schützen folgten der Einladung zur Teilnahme an der jährlichen Wallfahrt des Diözesanverbands. In diesem Jahr traf man in Viersen zusammen.
Nach morgendlicher Stärkung im Josef-Lind-Haus, der guten Stube des Gemeindebezirks St. Peter, und Gottesdienst zogen die Pilger, angeführt von Diözesanpräses Monsignore Norbert Glasmacher sowie den örtlichen Präsides Pfarrer Helmut Finzel und Pfarrer Roland Klugmann, betend und singend zur in der Patenschaft der gastgebenden Oberbebericher Bruderschaft gleichen Namens stehenden St-Hubertus-Kapelle. Dort wurden, nach einführenden Hinweisen von Präsident und Bezirksbundesmeister Hans-Willi Pergens zur Geschichte der Kapelle, zwei neue, pünktlich zur Wallfahrt fertiggestellte und eingesetzte Fenster gesegnet. Nach Totengedenken am Oberbebericher Ehrenmal zog man in Prozession zur der Kirche benachbarten Mariengrotte.
Dort erteilte der Diözesanpräses den Schlusssegen, und Diözesanbundesmeister Josef Mohr dankte den Teilnehmern, insbesondere auch den Jungschützen, für ihr Glaubenszeugnis, den Präsides für, im wörtlichen Verständnis, geistliche Leitung und schließlich der ausrichtenden St.-Hubertus-Bruderschaft Viersen-Oberbeberich für vorbildliche Gastfreundschaft.
Ein gemeinsamer Imbiss beendete die Veranstaltung am frühen Nachmittag.
Einladung zur Diözesanwallfahrt am
11. Mai 2019
Liebe Schützenschwester, lieber Schützenbruder,
die Diözesanwallfahrt 2019 führt uns nach Viersen.
Wir treffen uns am Samstag, 11. Mai 2019, in 41747 Viersen, Pastor-Lennartz-Platz 2, im dortigen Josef-Lind-Haus.
Parkmöglichkeiten sind am Josef-Lind-Haus, an der Kirche und am Pfarrheim gegeben.
Schützentracht/Uniform ist erwünscht, individuelle Entscheidung nach Wetterlage. Das Mitführen eigener Fahnen/Standarten ist nicht erforderlich.
Der Ablauf des Tages ist wie folgt geplant:
• ab 09:00 Uhr, Eintreffen im Josef-Lind-Haus, dort Stehkaffee/belegte Brötchen
• 10:00 Uhr, Gottesdienst in der Kirche St. Peter (unmittelbar neben dem JosefLind-Haus)
• 11:00 Uhr, Prozession zur St.-Hubertus-Kapelle (Dauer des Fußwegs ca. 15 Min.), Andacht und Segnung an der Kapelle
• ca. 11:45 Uhr, Prozession zur Kirche St. Peter
• ca. 12:10 Uhr, Schlusssegen an den Grotten hinter der Kirche St. Peter
• ca. 12:30 Uhr, Mittagsimbiss im Josef-Lind-Haus • ca. 13:30 Uhr, Ende der Wallfahrt.
Zur St.-Hubertus-Kapelle: Die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaute Kapelle ist eine von drei erhaltenen Wegekapellen im Stadtgebiet Alt-Viersens. Nach Überlieferungen wurde sie in der
Folge des Gelübdes einer ortsansässigen Familie für den Fall der Heilung ihrer 18-jährigen Tochter von einer Krankheit gestiftet. Trotz des Todes der Tochter ließ die Familie die Kapelle erbauen. Die
Erben der Stifter vermachten das Heiligenhäuschen im Jahr 1922 der Pfarre St. Peter. Ende der sechziger Jahre war die Kapelle dermaßen verfallen, dass sie abgebrochen werden sollte. Dies rief die
St.-HubertusBruderschaft Viersen-Oberbeberich auf den Plan. Nachdem diese die Kapelle grundlegend saniert hatte, wurde sie während des 80. Stiftungsfestes der Bruderschaft im Jahr 1973 neu geweiht
und trägt seither den Namen des Hl. Hubertus. Die Übernahme der Patenschaft über die Kapelle verpflichtet die Bruderschaft bis auf den heutigen Tag zu ihrer Pflege und Instandhaltung.
Zur Wallfahrt: Unsere Selbstverpflichtung als christliche Schützen, „Für Glaube, Sitte und Heimat“ einzutreten, ist, mit Blick auf den Glauben als Schwerpunkt des Leitsatzes, hinreichende
Veranlassung, in möglichst großer Anzahl an der Wallfahrt teilzunehmen. So können wir im wörtlichen Verständnis demonstrieren, dass wir es mit der Verwirklichung des Leitsatzes in der Lebensrealität
ernst meinen.
Anmeldung Die Bruderschaften melden bitte die Anzahl (nicht Namen) ihrer Teilnehmer bis zum 21. April 2019 an den Bezirksverband.
Die Bezirksverbände werden gebeten, die Gesamtanzahl der Teilnehmer bis zum 28. April 2019 formlos der Diözesanstelle (E-Mail: bhds-aachen@t-online.de) mitzuteilen.
Am Tag der Wallfahrt erfolgt die namentliche Meldung der tatsächlichen Teilnehmer durch die Bezirksverbände. Der Meldebogen liegt als Anlage bei.
Fahrtkostenzuschuss Der Diözesanverband leistet einen Zuschuss zu den Fahrtkosten der Teilnehmer von 7,5 ct/Kilometer. So lassen sich z.B. die Benzinkosten eines mit vier Personen besetzten Pkw
decken. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird gleichermaßen bezuschusst. Deren Inanspruchnahme oder die Organisation gemeinsamer Fahrten durch den Bezirksverband/die Bruderschaft im Reisebus
wird empfohlen. Der Zuschussbetrag wird den Bezirksverbänden auf der Grundlage der tatsächlichen Anzahl der Teilnehmer zugewiesen.
Die Bezirksverbände werden gebeten, dieses Schreiben mit den erforderlichen Ergänzungen (z.B. Meldeadresse des Bezirksverbands) an die Bruderschaften weiterzuleiten.
Mit freundlichem Gruß
gez. Silvio Quirini