Förderprogramme der Staatskanzlei NRW
Diese Zusammenstellung von diversesten Fördermöglichkeiten der Staatskanzlei NRW richtet sich an Sportvereine und sind meist an eine Mitgliedschaft im Landessportbund (LSB) gebunden
Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat das Corona-Sonderprogramm "Heimat, Tradition und Brauchtum" endgültig verabschiedet.
In den beigefügten Förderrichtlinien, FAQ's sowie dem Antragsmuster sind die besonders zu beachtenden Passagen und Beispiele farblich hervorgehoben.
Wichtig ist, dass bei diesem Programm nur Vereine einen Antrag stellen dürfen, die durch Corona-bedingte Einnahmeausfälle vom 01.03. bis 31.10.2020 in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass kommen könnten. Das bedeutet, dass auch evtl. vorhandene freie Rücklagen auf den Vereinskonten nicht mehr zur Deckung der notwendigen Kosten ausreichen. Die liquiden Finanzmittel per 31.12.2019 und 01.03.2020 sind im Antrag auch anzugeben und können vom Land NRW im Nachhinein geprüft werden.
Die Anträge sind ab 15.7.2020 an die zuständige Bezirksregierungen zu stellen.
Die Beantragung ist nur Online möglich.
Anbei der Link zur Beantragung:
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Kammers
Diözesanschatzmeister
Juli 2020
Im Folgenden noch ein weiterer Hinweis auf ein Förderprogramm: